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Die Kanaleinmündungsabgabe ist ein Beitrag zur Sicherung der Abwasserentsorgung. Sie ist aus Anlass der Errichtung eines neuen Gebäudes oder im Falle eines Zu- und Umbaues zu entrichten. Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine flächenbezogene Abgabe. Die Höhe wird beeinflusst von der verbauten Fläche, der Anzahl der an die Wasserversorgung angeschlossenen Geschoße und einem Anteil der unverbauten Fläche. Diese Faktoren sind naturgemäß je Haus verschieden; der Einheitssatz für die Berechnung der Abgabe ist für alle Abgabepflichtigen gleich hoch.
gültig ab 1.7.2023
Kanalanschluss