Landwirtschaftliche Betriebsunfallsmeldungen

Unfälle, die sich in landwirtschaftlichen Betrieben ereignen, sind vom Betriebsführer oder dessen Stellvertreter innerhalb von 5 Tagen am Gemeindeamt zur Erstattung einer Unfallsanzeige an die SVA der Bauern zu melden.

Zuständig

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