Meldebestätigung

Bundesgebühr: € 14,30 in bar (diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragestellerin/dem Antragseteller verschiedene Preson oder Behörde gerichtet wird)

Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10 in bar für Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister

Zuständig

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