Bundesgebühr: € 14,30 in bar (diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragestellerin/dem Antragseteller verschiedene Preson oder Behörde gerichtet wird)
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10 in bar für Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister