Seit Freitag, dem 29. Mai 2020 ist keine Vorab-Anmeldung mehr für die Gottesdienste in Hochneukirchen, Gschaidt und Maltern nötig. Folgende Maßnahmen sind jedoch zu berücksichtigen:
- Während des Gottesdienstes ist 1 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.
- Die Maskenpflicht besteht für das Betreten und Verlassen des Gotteshauses. Dazwischen kann die Maske abgenommen werden. Auch beim Kommunionempfang braucht sie nicht mehr verwendet werden.
- Taufen werden wie Eucharistiefeiern behandelt. Die einzige Begrenzung der Teilnehmerzahl ergibt sich (wie bei der Eucharistiefeier) durch die 1 Meter-Abstandsregelung.
- Für Trauungen und Begräbnisse gilt ab 29.5 die maximale Anzahl von 100 Personen, unter Einhaltung der jeweiligen Sicherheitsvorschriften.
Auch für Gottesdienste unter freiem Himmel gilt die 1-Meter-Abstandsregel!