Rundfunkgebührenbefreiung

Anträge für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr erhalten Sie am Postamt. Dem Antrag ist im Falle eines Pensions- bzw. Pflegegeldbezuges ein Nachweis darüber anzuschließen. Weiters ist eine Meldebestätigung aller im gemeinsamen Haushalt mit dem Antragsteller wohnenden Personen am Gemeindeamt einzuholen.

Im Falle einer bereits laufenden Befreiung erhalten Sie den Antrag von der Gebührenstelle des ORF, dem GIS, zugeschickt.

Gebühreninformationsservice des ORF

Zuständig

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