Überprüfung der Wasser-/Kanalberechnungsflächen

Gemäß § 114 und § 115 der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde alles, was für die Bemessung der Abgaben wichtig ist, sorgfältig zu erheben und von Amts wegen die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.

Der Gemeindeabgabenverband Wiener Neustadt und Neunkirchen führt aus diesem Grund im Auftrag der Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt ab April 2024 eine flächendeckende Überprüfung der Wasser- und Kanalberechnungsflächen durch.

Überprüft wird die verbaute Fläche aller Gebäude mit Hauptaugenmerk auf die angeschlossenen Geschosse. Lt. § 141 Abs. 1 der BAO ist den Organen des Gemeindeabgabenverbandes die Vornahme der zur Durchführung des Abgabengesetzes notwendigen Amtshandlungen zu ermöglichen und der Zutritt zu gewähren.

Der Termin für Ihre Liegenschaft wird Ihnen im Vorhinein per Post mitgeteilt. Im Sinne einer reibungslosen und zügigen Abwicklung ersuchen wir Sie, den Termin unbedingt wahrzunehmen. Die Überprüfung wird ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen.

18.03.2024 17:30

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