Wohnbauförderung

Wohnbauförderung

Die Gemeinde gewährt eine Wohnbauförderung (unter bestimmten Voraussetzungen) in Höhe von 50 % der Aufschließungskosten.

Richtlinien Wohnbauförderung (82 KB) - .PDF

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter